Buchführung/Abschlussberatung

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Gemäss den gesetzlichen Vorschriften sind Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit einem Jahresumsatz von mindestens Fr. 500'000.-- im letzten Geschäftsjahr sowie die juristischen Personen zur Buchführung und Rechnungslegung verpflichtet. Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit weniger als Fr. 500'000.-- Umsatzerlös im letzten Jahr müssen lediglich über die Einnahmen und Ausgaben sowie über die Vermögenslage Buch führen.

Die Buchhaltung kann die Geschäftsführung in vielen Bereichen unterstützen. Sie stellt wertvolle Informationen über den aktuellen Stand der Geschäfte zur Verfügung. Sie ist ein wichtiges Führungs- und Planungsinstrument und dient als Beweismittel gegenüber Steuerbehörden oder in einem Prozessfall.
Wir übernehmen für Sie:
- Planung und Organisation Ihres Rechnungswesens
- Führung Ihrer Finanz-, Debitoren-, Kreditoren- und Lohnbuchhaltung
- Abschlussberatung, Ausarbeitung von Jahresrechnungen
- Ausarbeitung von Zwischenabschlüssen (monatlich, quartalsweise, halbjährlich)
- Ausarbeitung Ihrer Mehrwertsteuer-Abrechnungen
- Mithilfe bei der Ausarbeitung von Budgets, Investitions- und Rentablitätsberechnungen
- Bilanz und Erfolgsanalysen, Kennzahlen, Kapitalflussrechnungen
- usw. usw. kurz - wir unterstützen Sie auf allen Gebieten des Rechnungswesen

Haben Sie sich entschlossen, Ihre Buchhaltung selbst zu führen, oder haben Sie uns mit der Führung Ihrer Buchhaltung beauftragt? Dies spielt für uns keine Rolle. So oder so sind wir gerne bereit, Ihnen bei der Ausarbeitung der Jahresrechnung behilflich zu sein. Unsere Beratung erfolgt im Hinblick auf eine langfristige solide Entwicklung Ihres Unternehmens.